Der Grüne Star oder das Glaukom umschreibt mehrere Augenkrankheiten. Gemeinsam haben alle, dass sie die Nervenzellen und die Netzhaut schädigen und unbehandelt zur Erblindung führen können. Die Schädigung der Nervenzellen tritt häufig schleichend und kaum bemerkbar ein. Daher ist es wichtig ab dem 45. Lebensjahr regelmässig die Augen durch den Facharzt oder die Fachärztin kontrollieren zu lassen.
Regelmässige Glaukom-Voruntersuchungen ab dem 45. Lebensjahr sind Pflicht. Denn: Sind Symptome wie Einschränkung des Gesichtsfeldes, «Heiligenscheine» rund um Lichtquellen oder andere Sehstörungen erst mal da, sind die Schäden an der Netzhaut und am Sehnerv bereits weit fortgeschritten.
Alle zwei Jahre bei der Voruntersuchung werden Augeninnendruck, Kammerwinkel und der Sehnerv genau untersucht und vermessen.
Im Gegensatz zu anderen Augenkrankheiten, wie beispielsweise dem Grauen Star, steht bei der Behandlung des Grünen Stars nicht die Heilung, sondern die Kontrolle des Krankheitsverlaufs im Zentrum. Beim Grünen Star bedeutet dies die Senkung des Augeninnendrucks, um eine Beeinträchtigung des Sehnervs sowie Gesichtsfelddefizite zu verhindern. Je nach Schwere und Fortschritt der Erkrankung werden verschiedene Behandlungen empfohlen.
Bei früherkannten Glaukom-Fällen kann der Augeninnendruck mit Augentropfen gut gesenkt werden, bevor es überhaupt zu weiteren Schäden kommt. Ist der Grüne Star bereits fortgeschritten und Augentropfen nicht mehr ausreichend wirksam, ist ein lasergestützter oder chirurgischer Eingriff angezeigt.
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